Mist, Gülle und Geflügelkot versorgen die Kulturen mit einem nicht unerheblichen Anteil an Dungelementen, insbesondere Stickstoff. Daher ist es interessant seinen Betriebsdünger regelmäßig analysieren zu lassen, um seinen Dungwert zu kennen und ihn bei der Berechnung der Düngung zu berücksichtigen. Dank dieser Dünger werden beachtliche Mengen an Mineraldünger eingespart.
Zusammensetzung von Betriebsdünger
Die durchschnittliche Zusammensetzung von Betriebsdünger kann mithilfe der nachstehenden Düngungstabelle „Wieviel bringen Sie aus?“ abgerufen werden. Für einen beliebigen Betriebsdünger kann die Zusammensetzung u.a. je nach Fütterung und Lagerbedingungen variieren. Daher wird immer empfohlen eine Laboranalyse durchführen zu lassen. Liste der Laboratorien
Tabelle Äquivalenzziffern für Betriebsdünger herunterladen
Der Wert von Betriebsdünger
Der Wert eines Betriebsdüngers hängt hauptsächlich von seinem Gehalt an mineralischen Elementen (insbesondere Stickstoff) ab, aber auch von der Verfügbarkeit dieser Elemente für diese Pflanze. Je nach der Kultur, dem Datum und der Häufigkeit der Anwendungen, sind die mineralischen Elemente, die in einem Betriebsdünger enthalten sind, für die Pflanze nicht direkt verfügbar.
Wert von Betriebsdünger (in Euro)
Diese Werte beruhen jeweils auf den durchschnittlichen Gehalt der verschiedenen Elemente. Bei diesen Werten handelt es sich um Richtwerte. Sie entsprechen keinem Handelswert (Quelle Agra-Ost).
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Lagerung von Betriebsdünger
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FAQ - Organische Düngemittel
Die Ausbringungsnorm von 115 kg organischem Stickstoff im Durchschnitt je ha jährlich entspricht einer Menge von 39 Tonnen Mist, die alle 2 Jahre ausgebracht werden. Trotz allem entspricht diese Menge der in der Wallonie geläufigen Praxis. Mehr als 85 % der Landwirte bringen weniger aus als diese Normen, denn 85 % der Landwirte halten den Boden-Bindungssatz (B.B.) „auf natürliche Weise“ ein, wobei sie als Abtretende keine Ausbringungsverträge erfüllen. Wenn man diesen Gedankengang fortsetzt, würde das bedeuten, dass 85 % der Landwirte wissentlich beschlossen haben sich nicht um die Humusrate ihres Bodens zu kümmern, was eher unwahrscheinlich ist. Bei der maximalen Norm für die Zufuhr von 115 kg je Hektar geht es um die Menge an zugeführtem organischem Stickstoff und nicht um die zugeführten organischen Substanzen. Dies sind unterschiedliche, und manchmal, sich ergänzende Dinge. Zum Beispiel, 115 kg organischer Stickstoff, der in Form von Gülle zugeführt wird, hat eine weitaus geringfügigere Wirkung auf Ihre Humusrate als die Zufuhr von Mist. Des Weiteren sollte man darauf achten, dass die gute fachliche Praxis bei der Bewirtschaftung von Ernterückständen es ebenfalls ermöglicht die Humusrate einer Parzelle beizubehalten bzw. zu verbessern.
Bei der Ausbringung aller in der Landwirtschaft verwerteten Substanzen muss ein im Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement festgelegter Zeitplan und Ausbringungsbedingungen eingehalten werden. Für die Substanzen, die im Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement von vornherein nicht als schnellwirkend oder mit Langzeitwirkung gekennzeichnet sind, beschreibt Art. R 188 des Programm zum nachhaltigen Stickstoffmanagement, dass die Produkte gemäß ihrer Wirkungsdynamik eingestuft werden. Diese Wirkungsdynamik hängt ab vom Verhältnis NH4/Gesamter gebundener Stickstoff und Kohlenstoff-Stickstoff-Verbindung (C/N) der Substanz, wie nachstehend abgebildet. Einstufungsschlüssel für organische Substanzen gemäß ihrer Wirkungsdynamik:
Klärschlamm und Schlamm der Klärgruben müssen, unabhängig von ihrer Kategorisierung die in Artikel 9 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Januar 1995 über die Regelung der Verwendung von Klärschlamm bzw. Schlamm, der aus Aufbereitungszentren für Klärschlamm stammt, festgelegten Verbote zwingend einhalten (siehe Punkt 4.12). Für die Ausbringung können ebenfalls im Zertifikat zur Verwendung organischer Substanzen bzw. von Klärschlamm, Sonderbedingungen festgelegt werden.
Schaum gehört zur Kategorie der Substanzen mit Langzeitwirkung (Schaum enthält sehr wenig NH4+).
Gewöhnliche Oberflächengewässer: Schiffbare (Binnen)Wasserstraßen, nicht schiffbare Wasserwege, einschließlich ihrer unterirdischen Wasserläufe, Flüsse und Bäche, sogar mit zeitweilig aussetzendem Durchfluss flussaufwärts am Punkt, ab dem sie als nicht schiffbare Wasserwege eingestuft sind, Wasser von Seen, Weihern und sonstigen Fließgewässern und stehenden Gewässern, außer den Gewässern von künstlich angelegten Ableitwegen. Unter künstlich angelegten Ableitwegen versteht man “Abflussrinnen, Abzugsgraben oder Wasserleitungen, die der Ableitung von Regenwasser, oder gereinigte Abwässern dienen”.
Dieser Abstand von 6 Metern wird festgelegt ab dem oberen Uferrand oder Abhang/ Böschung, der entlang dieses Oberflächengewässers liegt.
Auf Ackerflächen und Wechselgrünland von weniger als 2 Jahren muss auf diesem 6 Meter-Streifen eine ungedüngte, dauerhafte Pflanzendecke angelegt werden.